Kostenlos & unverbindlich
Erhalten Sie in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung nach der Faustformel des Arbeitsrechts.
Füllen Sie alle Felder aus, um Ihre Abfindung zu berechnen.
Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Berechnen", um Ihre Schätzung zu erhalten.
Abfindung nach Faustformel
Orientierungswert · keine Rechtsberatung
Berechnung
Unteres Ende
–
Oberes Ende
–
Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Fachanwalt bewerten – kostenlos und unverbindlich.
Jetzt anrufen: 06657 / 9142120Die Faustformel liefert einen Richtwert – die tatsächliche Abfindung hängt von weiteren Faktoren ab, die ein erfahrener Anwalt für Sie prüft.
Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam – und stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.
Wurde der Betriebsrat nicht oder fehlerhaft angehört, ist die Kündigung unwirksam. Das kann die Abfindung deutlich erhöhen.
Klagen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung, gilt diese als wirksam – unabhängig von Fehlern.
Das KSchG gilt ab 10 Mitarbeitern. In kleineren Betrieben besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung – Verhandlung wird wichtiger.
Aufhebungsverträge enthalten oft versteckte Fallen – z. B. eine Sperrzeit beim ALG I. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen.
Durch gezielte Verhandlung können erfahrene Anwälte oft deutlich mehr als die Faustformel-Abfindung erzielen.